Die Altfrankener Schule

Die ehemalige Altfrankener Schule

Am 19.9.1888 wird in Altfranken die neu errichtete Schule geweiht. Diese geht auf eine Stiftung des zwei Jahre zuvor verstorbenen Kommissionsrates Heinrich Klemm zurück, die den Bau finanzierte und anlässlich seines Geburtstages einweihte. An Klemm erinnerte im Flur des Schulhauses eine Gedenktafel aus geschliffenem Granit mit folgender Inschrift:

Alljährlich wurden an seinem Geburtstag (19.September) sowie an dem seiner Frau (31.Januar) Schulfeste durchgeführt, bei denen im Gasthof Kaffee und Kuchen und kleine Geschenke aus Mitteln der Stiftung an die Kinder verteilt wurden. Die Kosten dieser Festtage wurden von der Schwester der 1889 verstorbenen Frau Klemm, Caroline Henriette von Below, Witwe des Majors Eduard von Below, beglichen. Am 19.9.1890 schenkte sie der Schule Bilder des Kaiser- und des Sächsischen Königspaares in schweren Goldrahmen sowie 1891 zwei Flaggen.

Erster Lehrer war 1889 Arthur Halank; ihm folgten 1890 Ernst Bürger und 1895 Alfred Johannes Birckner.

Die Altfrankener Schule bestand als solche bis 1922, danach mussten die wenigen Altfrankener Kinder in die Schule von Pesterwitz.

Das Gebäude wurde zu einem Wohnhaus umgebaut; an den einstigen Schulhof erinnert der das Grundstück umschließende schmiedeeiserne Zaun.

Der Schulvorstand von Altfranken berathet über die Annahme des neu errichteten  und jetzt unter Dach gebrachten Schulhauses, was mit 4 Stimmen gegen die Stimme des Herrn Grafen Luckner angenommen wurde. Es wird ferner dem Schulvorstand anheim gegeben, zu Wahl des Lehrers irgendeinen Wunsch dem H. Bez. Schulinspektor gütlich mitzuteilen. Der Schulvorstand erklärt aber, dass der gesetzliche Weg der Wahl eines Lehrers beschritten wurde, und zwar so, daß den 1. Oktober die Schule eröffnet u. der Lehrer angestellt wird. Besondere Wünsche in Bez. auf das Schulhaus, welches jetzt schon unter Dach gebracht ist, hat in dieser Beziehung nichts der Behörde mitzutheilen. Der Lehrer-Gehalt ist 1000 M und seine Wohnung im Schulhaus, sowie Benutzung eines Gartens. Wünschenswerth ist es dem Schulvorstande, daß die Probezeit derjenigen Lehrer, welche der H. Schulrat für diese Stelle auswählen wird, schon Mitte September geschehen möchte.

Vorgelesen, genehmigt u. unterschrieben